Handy Technik
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Handy Parken
Handy-Parken erlaubt: Eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt ab 2008 das Handyparken. Bisher mussten Autofahrer in städtischen Parkzonen einen schriftlichen Beleg an einem Automaten ziehen und gut sichtbar in ihr Fahrzeug legen. Der Neuregelung war ein erfolgreicher zweijähriger Feldversuch in 15 Städten vorausgegangen. Dabei nutzten Autofahrer diese Option mehr als 50.000 mal pro Monat und die Kommunen profitierten von geringeren Kosten. In der Regel müssen sich Handyparker einmalig im Internet anmelden - unter anderem mit ihrer Mobilfunknummer, der Kontoverbindung und dem Kennzeichen. Wollen sie später ihr Auto parken, rufen sie zu Beginn und am Ende der Parkzeit eine Servicenummer von ihrem Handy aus an. Die Gebühren werden monatlich minutengenau vom Konto abgebucht. Das neue Verfahren wird ab Februar zuerst in den Städten Köln und Hamburg eingeführt. Es folgen die Städte Potsdam im März und Berlin im April 2008.
Handy Datenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung: Ab 2008 sind die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten aller Telefongespräche im Festnetz und im Mobilfunk für sechs Monate zu speichern. Gespeichert werden nicht die Gespräche selbst, sondern Rufnummer, Dauer des Telefonats sowie die Standortdaten von Handys. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Den Unternehmen entstehen einmalige Kosten in Höhe von 75 Millionen Euro für den Aufbau der entsprechenden Infrastruktur und laufende Kosten in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Der BITKOM fordert, die Anbieter für diese Leistungen zu entschädigen. Ab 2009 folgen weitere Speicherpflichten für die E-Mail-Kommunikation, den Aufruf von Webseiten und die Internettelefonie.
Video und Musik Urheberrecht
Urheberrecht: Zum 1. Januar 2008 tritt das lange und kontrovers diskutierte, neue Urheberrecht in Kraft. Ein Schwerpunkt ist die Novellierung des Abgabensystems für Aufzeichnungsgeräte wie DVD-Rekorder und Speichermedien wie zum Beispiel CD-Rohlinge. Die Abgaben dienen als Ausgleich für das erlaubte, private Kopieren von Musik, Texten und anderen Daten. Die Abgaben werden von den Verwertungsgesellschaften eingenommen und nach Abzug interner Verwaltungsaufwendungen an die Urheber ausgeschüttet. Bisher wurden die Abgaben für klassische IT-Geräte und Speichermedien im Gesetz festgelegt. Künftig müssen die Verwertungsgesellschaften und Industrieverbände diese verhandeln. Die Abgaben richten sich nach der tatsächlichen Nutzung des Gerätes für Kopierzwecke und müssen wirtschaftlich angemessen sein.
Handy Blocker - Mobilfunk
Handy-Blocker: Im Jahr 2008 führen mehrere Bundesländer gesetzliche Regelungen ein, die es den Justizbehörden erlauben, in Gefängnissen so sogenannte Mobilfunkblocker einzusetzen. Die Geräte verhindern unerlaubte Handy-Gespräche der Insassen. Die Mobilfunkblocker erzeugen ein Störsignal, das die Signale der Handynetze überlagert und produzieren so ein künstliches Funkloch. Problematisch ist, dass eine punktgenaue Abgrenzung der Störfelder technisch kaum möglich und mit einer Beeinträchtigung des Mobilfunkverkehrs außerhalb des Gefängnisareals zu rechnen ist. Der BITKOM hat die Pläne deshalb kritisiert.
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